Aktuelles

Nachhaltigkeitsbericht: Potenziale und Standards im Überblick

Ein Nachhaltigkeitsbericht kommuniziert ESG-Aktivitäten transparent nach außen – und schafft intern Struktur. Für Unternehmen beeinflusst er zunehmend Finanzierungskosten (Basel IV) und erfüllt Anforderungen von Banken und Kunden.
Welcher Standard passt zu Ihrem Unternehmen?
  • Kleinstunternehmen: Freiwillig • Individuelle Lösungen • Branchenlösungen über Verbände möglich
  • KMU → VSME: Freiwillig • In der EU anerkannt • Kompatibel mit ESRS • 11–20 Themen, <100 Datenpunkte
  • Grosse Unternehmen → ESRS / CSRD: Berichtspflicht ab GJ 2027 • >1.000 Mitarbeitende oder >450 Mio. € Umsatz • Aufnahme in den Lagebericht, Wirtschaftsprüfung erforderlich

EmpCo: Neue Regeln für Klimaaussagen ab September 2026

Die Empowering Consumers Directive (EmpCo) verpflichtet Unternehmen, Klimaaussagen wie „klimaneutral" künftig durch klare Methodik, Systemgrenzen und Prüfberichte zu belegen. Irreführende Versprechen werden verboten.
Was Unternehmen jetzt tun müssen
  • Umsetzung in nationales Recht bis 27.03.2026 · Anwendung ab 27.09.2026
  • Prüfung aller bestehenden Klimaaussagen auf EmpCo-Konformität (Methodik, Systemgrenzen, Drittprüfung)
  • Zertifizierungssysteme werden an neue Anforderungen angepasst – Prüfung über akkreditierte Stellen (z.B. DEKRA, TÜV)
  • Unvermeidbare Restemissionen müssen durch zertifizierte Klimaschutzprojekte nach anerkannten internationalen Standards ausgeglichen werden

EUDR: Entwaldungsverordnung – Nachweis der Lieferkette

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) erfordert für bestimmte Erzeugnisse (z.B. Holz, Soja, Kakao) den Nachweis entwaldungsfreier Lieferketten. Die Umsetzung wurde auf den 30. Dezember 2026 verschoben.
Empfehlungen für KMU
  • Eigene Pflichten analysieren: Je nach Unternehmensgröße, Geschäftsmodell und Position in der Wertschöpfungskette unterscheiden sich die Anforderungen.
  • Lieferanten abstimmen: Ab 30.12.2026 müssen Lieferanten Referenznummern bereitstellen können – anderenfalls muss die Ware abgelehnt werden.
  • Kunden abstimmen: Klären, in welcher Form Referenznummern weitergegeben werden sollen.
  • Handlungsfähigkeit herstellen: Interne Prozesse zur Verarbeitung von Referenznummern rechtzeitig einrichten.

PPWR: Neue EU-Anforderungen an Verpackungen

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) führt verbindliche Anforderungen an Verpackungen ein: Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile, Mehrweg, Kennzeichnung und Konformitätsbewertung. Erste Pflichten ab August 2026.
Was ist betroffen?
  • Vermeidung und Minimierung von Verpackungen, Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, Mehrweg- und Wiederverwendungspflichten
  • Kennzeichnungspflichten und Konformitätsbewertung je nach Rolle (Hersteller, Inverkehrbringer, Importeur)
  • Abstimmung mit Lieferanten und Kunden über erforderliche Informationen und Nachweise

ESPR & Digitaler Produktpass: Transparenz über den Lebenszyklus

Die Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) schafft einen Rahmen für Ökodesign-Anforderungen. Der Digitale Produktpass (DPP) wird stufenweise eingeführt – zunächst für Batterien, Textilien, Möbel und Elektronik.
Was der Digitale Produktpass enthält
  • Materialien & Inhaltsstoffe: Zusammensetzung, kritische Stoffe, Recyclingfähigkeit
  • Herkunft & Lieferkette: Ursprünge, Produktionsstufen, Nachweise
  • Umwelt- & Klimadaten: Produktbezogener CO₂-Fußabdruck, Umweltwirkungen
  • Nutzung & Zirkularität: Reparierbarkeit, Austauschbarkeit, Lebensdauer
  • Zeitplan: Batterien bereits gestartet · Textilien & Möbel folgen bis 2030 · Details befinden sich noch in Ausarbeitung – frühzeitige Vorbereitung empfohlen.

Nachhaltigkeit bei der Finanzierung: Basel IV & ESG

Die Umsetzung von Basel IV (in der EU durch CRR III/CRD VI ab 01.01.2026) bringt neue ESG-Anforderungen für die Unternehmensfinanzierung: Nachhaltigkeitsfaktoren fließen direkt in die Bonitätsbewertung und Kreditkonditionen ein.
✓ Vorteile bei ESG-Konformität: Optimierte Kreditkonditionen · Stärkere Resilienz · Erfüllung von Kundenanforderungen · Wettbewerbsvorteile
⚠ Kreditrisiken ohne ESG: Physische Risiken (Extremwetter) · Transformationsrisiken (CO₂-intensive Modelle) · Höhere Kapitalunterlegung · Schlechtere Konditionen
Konkrete Anforderungen an Unternehmen: Nachhaltigkeitsbericht · CO₂-Bilanz · Klimastrategie · Standardisierung der ESG-Kennzahlen